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    Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen

    7. Änderung des Flächennutzungsplans "Flächen für Windkraftenergieanlagen"
    Die Fassung vom 24.10.20

    Nun zur Auslegung bereit. Nach Abwägung der Beiträge betroffener Beteiligter ergibt sich nun folgende Situation, die zur Auslegung bereit ist.

    Haupteinfluss hat aufgrund zahlreicher Gesetzesänderungen die Untere Naturschutzbehörde genommen. Der Artenschutz wird nun schon in der Aufstellung des Flächennutzungsplans berücksichtigt. Deshalb hat die Dichtekartierung von kollisionsgefährdeten Vogelarten im Bereich der Marktgemeinde größere Auswirkungen auf die geplante Konzentrationsfläche.

    Ergebnisse:

    KFWind1aufgrund der Vogeldichtekartierung sieht man, dass die ursprüngliche Fläche 7.2 herausfallen muss.

    KFWind2

    Daraus resultiert nun folgende Konzentrationsfläche:

    KFWind3