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    Quo Vadis - Archäologisches Museum Essenbach

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    Das Archäologische Museum Essenbach steht auf der Kippe!

    Wie am 27.11.21 in der Landshuter Zeitung berichtet, gibt es sehr unterschiedliche Meinungen im Marktgemeinderat über die Realisierung des seit fast sechs Jahren entstandenen Konzepts zur Museumsgestaltung.

    Sachverhalt: Die bisherigen Fortschritte zum Leader-Projekt „Projektmanagement Archäologisches Museum Essenbach“ und zu einer möglichen Neuausrichtung des Museums wurden zuletzt in der MGR- Sitzung vom 08.06.2021 nicht öffentlich vorgestellt. Der MGR hat die Präsentation von Herrn Dr. Graf ohne Beschlussfassung zur Kenntnis genommen. Es wurde festgestellt, dass das Archäologische Museum Essenbach bei der Erstellung des ISEK berücksichtigt werden soll.

    In der Sitzung vom 23.11.21 wurde von Projektleiter Dr. Graf ein weiteres Mal über den aktuellen Sachstand hinsichtlich eines musealen Grundkonzepts für eine mögliche Neuausrichtung des Archäologischen Museums berichtet. Im Anschluss war eine Videoschaltung nach England zu den Museumsspezialisten Dr. Nigel Mills (NigelMills Heritage) und Lisa Keys (Minerva Heritage/Core) vorgesehen, die das Vermittlungs-Designkonzept vorstellten.

    Essenbach würde ein Museum mit herausragender archäologischer Bedeutung und mit einem museumspädagogischen Konzept erhalten, das in Bayern seinesgleichen sucht.

    Sowohl bei der Finanzierung der Investition als auch bei der Trägerschaft des laufenden Unterhalts scheiden sich die Meinungen. Obwohl zu beiden Themen von Herrn Dr. Graf schlüssige Lösungen vorgestellt wurden, gibt es bei vielen Markträten ablehnende Haltungen.


    Der Beschlussvorschlag des Bürgermeisters lautete:

    "Um dem Ergebnis des laufenden ISEK-Verfahrens nicht vorzugreifen und aufgrund der aktuell unsicheren Haushaltslage für die kommenden Jahre sowie der bekannten notwendigen kurz- und mittelfristigen Investitionen zur Erfüllung der Pflichtaufgaben des Marktes Essenbach, wird der Neubau eines eigenen Museumsgebäudes zurückgestellt."

    Durch die Zurückstellung würden sämtliche Fördermittel verfallen und eine Betreuung des Projektes praktisch gestoppt werden. Das heißt: Keine Realisierung auch nicht auf absehbare Zeit.

    Nach langer Diskussion einigte man sich im Marktrat zunächst darauf, dass der Beschlussvorschlag gestrichen wird und der Bürgermeister den Auftrag erhält, aufgrund der überregionalen Bedeutung, beim Freistaat (Wissenschaftsministerium) und beim Landkreis um eine mögliche Trägerschaft anzufragen.

    Nun gilt es, das weitere Gesamt-Vorgehen zu entscheiden.

    Eine Einbeziehung der Bevölkerung des Marktes wäre sicher auch eine Möglichkeit, einer Abwägung im Rahmen der Entscheidung für oder gegen das Projekt das entsprechende Gewicht zu geben.

    Sollte jemand Interesse an den Power-Point-Vorträgen von Dr. Graf, Dr. Mills und Dr. Keys haben, so kann man sich gerne an Hans Schraml oder Fritz Wenzl richten.

    Blumenäcker-Lücke soll bebaut werden!

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    Beschlussfassung zur Bebauung der noch offenen Lücke im Siedlungsgebiet "Blumenäcker"

    Am 26.10.21 wurde über den Antrag der Freien Wähler im Marktrat diskutiert.

    Im Jahre 2010 wurden im Rahmen des Bauleitplanverfahrens „Blumenäcker“ zwei Vorentwürfe erstellt, welche neben dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes mögliche Varianten der anschließenden Bebauung auf dem Flurstück Nr. 1133 der Gemarkung Essenbach darstellen. Die zu den Vorentwürfen gefassten Beschlüsse beziehen sich lediglich auf den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Blumenäcker“, nicht auf das angrenzende Grundstück. Die Beschlüsse sowie die planlichen Darstellungen sind im Ratsinformationssystem eingestellt. Die Fraktion der Freien Wähler hat einen Antrag auf Diskussion, Beratung sowie eventueller Beschlussfassung zum weiteren Vorgehen mit dem kürzlich verbrieften Grundstück Fl.Nr. 1133 der Gemarkung Essenbach gestellt.

    Die Verwaltung wird in einstimmiger Entscheidung beauftragt, die ersten Schritte für ein Bauleitverfahren vorzubereiten und dem MGR zur Entscheidung vorzulegen.

    Ob der bestehende Planvorschlag verfolgt wird, oder eine Überplanung zur Verkleinerung der Parzellen erfolgt, wird noch geprüft.

    Juraleitung Neu - Stellungnahme des Marktes Essenbach

    In der Marktgemeinderats-Sitzung vom 06.07.2021 wurde folgende Stellungnahme  einstimmig beschlossen.

    Ablehnung des Juraleitung-Ersatzneubaus
    Die Marktgemeinde Essenbach erhebt folgende Einwendungen gegen den geplanten Ersatzneubau der Juraleitung:

    1. Unsolidarische Auferlegung der Lasten für die bundesweite Energieversorgung
    Die Marktgemeinde Essenbach hat mit den beiden Kernkraftwerken Isar I und Isar II und dem Wasserkraftwerk Altheim bereits seit Jahrzehnten einen wesentlichen Beitrag zur öffentlichen Energieversorgung geleistet. In Zukunft soll der Markt Essenbach mit dem geplanten SuedOstLink erheblich belastet werden. Dabei wird die Gemeinde letztendlich „dafür bestraft“, sich beim SuedOstLink jahrelang konstruktiv verhalten zu haben, anstatt von Anfang an zu blockieren, wie dies in anderen Regionen durchaus der Fall war; so beispielsweise in der Region Grafenrheinfeld. Zunächst waren im Rahmen der Planungen zum SuedOstLInk zwei GW und ein Konverter vorgesehen. Nachdem sich die Marktgemeinde konstruktiv verhalten hat, wurde es ihr damit gedankt, dass die geplante Leitung nun um weitere zwei GW auf vier und einen zusätzlichen Konverter aufgestockt wurde.
    Durch den SuedOstLink wird die Gemeinde zudem mit einer Reihe von neuen oder zu ertüchtigenden Stromleitungen belastet, welche die Entwicklung der Marktgemeinde beeinträchtigen. So müssen die Konverter des SuedOstLinks mit Leitungen an den Netzverknüpfungspunkt Isar angebunden werden. Außerdem wird eine neue 380kV-Leitung vom Netzverknüpfungspunkt Isar zum Umspannwerk Altheim gebaut, um den Strom, der durch den SuedOstLink im Gemeindegebiet ankommt, wieder abzuleiten; zusätzlich erfolgt die Aufstockung der Freileitung Altheim-St.Peter. Nach den Erfahrungen mit dem SuedOstLink wird es die Marktgemeinde kein zweites Mal dulden, dass ihre Bürgerinnen und Bürger derart belastet werden. Es kann nicht sein, dass alles in unserer Region abgeladen wird, in dem Glauben, die Menschen im Isartal würden sich nicht dagegen wehren.

    2. Verletzung des Wohnumfeldpuffers
    Gemäß des Landesentwicklungsprogramms (LEP) Bayern, sollten beim Ersatzneubau von Höchstspannungsfreileitungen erneute Überspannungen von Siedlungsgebieten ausgeschlossen werden. Die Wohnumfeldqualität und die Belange des Orts- und Landschaftsbildes sollen hier besonders berücksichtigt werden. Eine ausreichende Wohnumfeldqualität der betroffenen Bevölkerung ist gemäß LEP dann erreicht, wenn 400 Meter Abstand zu Wohngebäuden (Innenbereich) bzw. 200 Meter (Außenbereich) gegeben sind. Diese Wohnumfeldpuffer sind folglich zu Recht besonders geschützt. Umso schwerer wiegt die Tatsache, dass durch den Juraleitung die Abstände mehrmals unterschritten werden. Vor allem in den Ortschaften Altheim, Mirskofen und Bruckbach wird dieser Wohnumfeldpuffer teils massiv verletzt.

    2.1. Altheim und Koislhof
    Die Höchstspannungsleitung würde bis zu 120-150 Meter an den Koislhof und an die seit mehr als 20 Jahren bestehende Siedlung an der Wolfgang-Zötl-Straße heranrücken. Zudem ist im Anschluss des Bestands ein neues Baugebiet genau in Richtung der geplanten Trasse in Entwicklung. Dieser Eingriff in unsere Heimat ist unverhältnismäßig.

    2.2. Einkesselung der Ortsteil Altheim
    Der Ortsteil Altheim ist im Süden von der Autobahn A 92 sowie im Westen und im Nordwesten von der B15alt begrenzt. Einzige Entwicklungsmöglichkeit bietet damit der Nordosten. Genau dort soll aber nun die Juraleitung errichtet werden. Würde man dies zulassen, würde man eine weitere Entwicklung Altheims verhindern, da der Ort dann von Infrastruktur eingekesselt wäre.

    2.3. Mirskofen/Pettenkofen/Bruckbach
    In Mirskofen würde der Juraleitung direkt auf/über dem Anwesen Am Burgstall 1 verlaufen. Zudem wird der Wohnumfeldpuffer des Ortsteils Bruckbach auf einer Länge von rund 800 Metern durchschnitten. Angeschnitten wir auch der Wohnumfeldpuffer des Ortsteils Pettenkofen.

    3. Schädigung des Landschaftsbilds
    Die derzeitigen Leitungen weisen im Bereich Altheim eine Höhe von 24 bzw. 25 Metern auf. Die geplanten Masten des Juraleitungs sollen ca. 70 Meter hoch und westlich von Mirskofen und Ginglkofen sowie bei Pettenkofen und Bruckbach auf landschaftsprägenden Höhenrücken errichtet werden. Die Masten würden dadurch Einzelbäume und angrenzende Waldstücke überragen. Damit wäre eine Schädigung des Landschaftsbilds des Isartales, letztendlich der Marktgemeinde Essenbach, verbunden. Die TenneT-Planung widerspricht daher den Vorgaben des LEP Bayern, das festlegt, dass „Freileitungen…insbesondere nicht in schutzwürdigen Tälern und auf landschaftsprägenden Geländerücken errichtet werden“ sollen. In jedem Fall wird seitens des Marktes Essenbach eine Bündelung mit bestehenden Leitungen innerhalb der Marktgemeindegrenzen gefordert, insbesondere in Bruckbach und Altheim gefordert.

    4. Schädigung von Biotopen und anderer ökologisch wertvoller Flächen
    „Ökologisch bedeutsame Naturräume sollen erhalten und entwickelt werden“ – so schreibt es das Landesentwicklungsprogramm des Freistaates Bayern vor. Die Überlegungen von TenneT widersprechen dem: Die aktuellen Planungen würden direkt in ausgewiesene Biotope eingreifen. Betroffen wäre beispielsweise das Biotop mit der Biotophaupt-Nr. 7339-0123 („Feldgehölz westlich Mirskofen“). Dieses Biotop vom Typ „naturnahe Feldgehölze“ würde komplett vom Juraleitung überspannt . Weiter betroffen wären die Biotope „Baumhecke südwestlich Ginglkofen“ (7339-0099), das Biotop „Feldgehölz östlich Bruckbach“ (7338-0090) sowie die Biotope „Hecken und Altgrasflur entlang der Bahnlinie südwestlich Mirskofen“ (7339- 0131).
    Hinzu kommen mehrere weitere ökologisch wertvolle Flächen, die durch das Ökoflächenkataster erfasst sind: Sowohl die Ökofläche mit der Nummer 90619 bei Ginglkofen als auch die Ökoflächen 68356 und 68358 bei Altheim, die vom Juraleitung überspannt würden. In unmittelbarer Nähe der geplanten Leitung wären zudem die Biotope „Feldgehölz westlich Ginglkofen“ (7339-0100), „Hecken südwestlich Ginglkofen“ (7339-0103) und „Hecken entlang der Eisenbahnlinie südöstlich Holzen“ (7339-0133). Des Weiteren würden die wertvollen Habitatstrukturen - von hoher Bedeutung für Vögel oder Fledermäuse in Wäldern - entlang des Möselgrabens und des Taferlwegs bei Mirskofen sowie die beiden Habitate westlich von Ginglkofen entweder direkt von der Juraleitung überspannt oder wären zumindest in unmittelbarer Nähe der Leitung.

    5. Zerstörung von Waldgebieten
    Neben den bereits erwähnten Biotopen und Ökoflächenkatastern würden ferner mehrere Waldgebiete überspannt werden, was mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Rodung zur Folge hätte. Die betroffenen Waldgebiete westlich von Mirskofen und östlich von Bruckbach stellen örtlich schützenswerte Naherholungsgebiete dar. Dies deckt sich ebenfalls nicht mit dem Landesentwicklungsprogramm, wonach Natur und Landschaft als unverzichtbare Lebensgrundlage und Erholungsraum des Menschen erhalten und entwickelt werden sollen.

    6. Eingriff in das Trinkwasserschutzgebiet und das Wasserversorgungsgebiet
    Durch für den geplanten Juraleitung wären im Marktgemeindegebiet ca. 22 Masten in den Gebieten notwendig. Neben dem Trinkwasserschutzgebiet Ohu wäre auch ein Vorranggebiet für die Wasserversorgung betroffen. Dieses würde in kompletter Länge entgegen der Fließrichtung des Wassers durchschnitten. Dadurch wäre in der Marktgemeinde Essenbach ein großer Eingriff in den Wasserfluss verbunden.

    7. Beeinträchtigung von Bodendenkmälern
    Schließlich spricht auch eine Reihe von Bodendenkmälern gegen den Bau des Juraleitung: Die Leitungsmasten würden, je nach genauem Standort, u. a. in Flächen der Bodendenkmäler mit den Nummern D-2-7439-0218, D-2-7339-0068, D-2-7339-0069, D-2- 7339-0054, D-2-7339-0047, D-2-7339-0052, D-2-7339-0057, D-2-7339-0062, D-2-7339- 0051, D-2-7339-0240 und D-2-7339-0241 errichtet werden. Diese Bodendenkmäler sind Zeugnisse unserer Geschichte und Kultur und belegen Siedlungsstrukturen in unserer Heimat aus der Altheimer Gruppe, dem Neolithikum, der Hallstatt-, der Bronze- und der römische Kaiserzeit. Diese Zeugnisse sind zu schützen und zu erhalten.

    8. Schlussfolgerung
    Der Ersatzneubau des Juraleitung widerspricht den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung. Die landesplanerische Beurteilung für dieses Vorhaben muss negativ ausfallen. Der Markt Essenbach lehnt daher den geplanten Ersatzneubau des Juraleitung in seiner Gesamtheit ab.